Jugendordnung
Jugendordnung
des
Allgemeinen Ballsportvereins von 1993 Boizenburg e. V.
1. Zweck und Ziel
Der Sportverein ALBA 93 Boizenburg e.V. will durch die Jugendarbeit im Verein jungen Menschen ermöglichen in zeitgemäßen Formen Sport zu treiben. Sie will zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen, Fähigkeiten zum sozialen Verhalten fördern, zum gesellschaftlichen Engagement der sporttreibenden Jugend anregen und durch Begegnung mit ausländischen Gruppen Bereitschaft zu internationaler Verständigung wecken. Der Sportverein ALBA 93 Boizenburg e.V. koordiniert und unterstützt die gemeinsamen Interessen der Sportjugend. Der Sportverein ALBA 93 Boizenburg e.V. ist zur Zusammenarbeit mit allen Verbänden und Institutionen in Sport-, Jugend- und gesellschaftspolitischen Fragen bereit.
2. Grundsätze
Der Sportverein ALBA 93 Boizenburg e.V. bekennt sich zu einer freiheitlich demokratischen Grundordnung und tritt für Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein. Sie ist parteipolitisch unabhängig und setzt sich für die Menschenrechte sowie religiöse weltanschauliche Toleranz ein.
3. Zugehörigkeit
Zur Jugend gehören alle männlichen und weiblichen Jugendlichen bis zum 31.12. des Jahres, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, sowie alle gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugend im Verein.
4. Organe
Das Organ der Sportjugend des Sportvereins ALBA 93 Boizenburg e.V. sind:
1. Jahreshauptversammlung
2. Vereinsvorstand
3. Jugendwart
5. Sportverkehr
Der Sportverkehr wird durch die „Vereinssatzung“ geregelt.
6. Haushaltsmittel
Die Jugend erhält zur Durchführung ihrer Aufgaben einen Etat im Gesamthaushalt des Vereins. Über die bereitgestellten Mittel verfügen der geschäftsführende Vorstand gemäß den Beschlüssen der Jahreshauptversammlung. Die Kassenprüfung wird durch gewählte Kassenprüfer des Vereins vorgenommen.
7. Geltungsbereich
Alle Mitglieder gemäß Vereinssatzung sind an die Beachtung der Jugendordnung und der sonstigen allgemeinen Bestimmungen und Beschlüsse der Jahreshauptversammlung gebunden, innerhalb ihrer Aufgabenbereiche aber selbständig.
8. Änderungen
Änderungen dieser Jugendordnung dürfen nur auf der Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen einer 2/3-Mehrheit.
9. Inkrafttreten
Die Jugendordnung wird bei der nächsten Jahreshauptversammlung 2009 des Vereins beschlossen und in Kraft gesetzt.